Achtung: Antragstellung für die Jahre 2013 – 2015 bis zum 31.10.2012 !

Die aktuelle Förderperiode neigt sich 2013 dem Ende zu. Damit die Lücke zum nächsten Förderzeitraum nicht zu groß ist, bietet die EU durch die so genannte n+2-Regelung die Möglichkeit Fördermittel auch noch in den ersten zwei Jahren nach Ende der Förderperiode in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist hierbei, dass die Antragsfrist im Rahmen der aktuellen Förderperiode gewahrt wird. Das heißt, dass alle, die in den Jahren 2013, 2014 oder 2015 für Ihre Projekte (insbesondere innovative Vorhaben und Dorfentwicklung) Fördermittel erhalten wollen, diese

bis spätestens 31.10.2012

beantragen müssen.
Sollten Sie Fördermittel beantragen wollen, bitten wir Sie sich vor der Antragstellung an Alex­ander Pilling oder Sören Kube vom LEADER-Management zu wenden, um die Inhalte abzustimmen.
Bitte bedenken Sie bei Ihren Planung auch die Möglichkeiten, die sich durch die Förderung innovativer Vorhaben ergeben. Grundsätzlich ist dabei alles förderfähig, was nicht über die bestehenden Förderrichtlinien unterstützt werden kann und innovativ bzw. von regionaler Bedeutung ist. Die Förderquote liegt für

  • kommunale Antragsteller bei 75 %,
  • private Antragsteller bei 45 %.

Der Antrag für innovative Vorhaben ist bis zum 31.10.2012 beim ALF Gera schriftlich einzureichen. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne weitere Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Anträge nur bei vorheriger Abstimmung mit dem LEADER-Management durch die LEADER-Aktionsgruppe bearbeitet werden.
Das LEADER-Management unterstützt Sie gerne unabhängig von einer Antragstellung über LEADER im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategie

  • bei der Analyse von Problemen
  • bei der Ideenfindung
  • bei der Strukturierung der Projektentwicklung
  • bei der Findung von Kooperationspartnern
  • bei Finanzierungfragen und Fördermittelakquise
  • bei der Antragstellung
  • bei der Moderation von Veranstaltungen.

Sören Kube / 17.09.2012