Von der Projektidee zur Antragsstellung

Die Beantragung von Fördermitteln ist für jeden möglich. Die LEADER-Aktionsgruppe veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen auf der Internetseite. Die Antragsunterlagen sowie weitere Materialen finden Sie unter Downloads.

Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla setzt bei der Auswahl der Förderprojekte auf ein transparentes gleichberechtigtes Verfahren und nachvollziehbare Entscheidungen:

1. Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement Saale-Orla auf und schildern Sie ihre Idee. Für die weitere Darstellung ihres Projektes ist dann ein ausgefülltes Projektblatt erforderlich.

2. Vor-Ort-Termin

Sollte sich Ihr Projekt potenziell für eine Förderung eignen, wird das Regionalmanagement einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen vereinbaren. Dabei wird u. a. geklärt, ob und wie Ihr Vorhaben noch zu stärken ist, wo es vielleicht weitere Partner gibt und was die Voraussetzungen für eine Förderung sind. Grundsätzlich ist ein schlüssiges Konzept erforderlich, das die Inhalte vorstellt und die Nachhaltigkeit Ihres Vorhabens beschreibt.

3. Einreichung der Unterlagen

Ist das Projekt inhaltlich abgestimmt, können Sie den LEADER-Antrag, die qualifizierte Projektskizze sowie die abgestimmten Unterlagen beim Regionalmanagement einreichen. die jeweilige Einreichungsfrist können sie dem Projektaufruf entnehmen.

4. Projektbewertung und Auswahlverfahren

Der Vorstand ist das Entscheidungsgremium für Projekte im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategie Saale-Orla. Auf der Grundlage von Projektkriterien (–>Projektbewertungsbogen) wird das Vorhaben bewertet und durch den Vorstand votiert. Bei der Projektauswahl wird das Gesamtvorhaben betrachtet. Zudem legt der Vorstand an Hand der Auswahlkriterien eine Rangfolge für die eingereichten Projekte fest. Ggf. erhalten Sie die Gelegenheit, ihren Projektantrag persönlich vorzustellen. Abgelehnte Anträge können überarbeitet und zur nächsten Frist erneut eingereicht werden.

5. Weiterleitung und Information

Im Anschluss werden alle vorliegenden Anträge an die Bewilligungsstelle, dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) mit Zweigstelle in Gera, weitergeleitet.

6. Prüfung der Förderfähigkeit und Bewilligung

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum prüft die so genannte Förderfähigkeit. Das heißt es überprüft die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung der LEADER-Aktionsgruppe sowie die Einhaltung der formellen Vorgaben. Stehen Fördermittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung, bewilligt das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum Fördermittel aus dem Fördermittelbudget der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla. Die Antragsteller erhalten einen Zuwendungsbescheid. Erst wenn dieser Bescheid vorliegt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.