30 Mio. € für IBA Programm „Zukunft:Kommune“

Im Zeitraum 2014 bis 2022 stellt das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit dem IBA Programm „Zukunft:Kommune“ ein Finanzvolumen von insgesamt 30 Millionen Euro für besonders qualitätsvolle und innovative Infrastrukturprojekte in den Kommunen bereit.
Förderfähig sind Projekte des sozialen und technischen sowie der freiraumbezogenen Infrastruktur. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Unternehmen und sonstige Träger kommunaler Infrastruktur. Eine Voraussetzung für die Förderung durch das Programm ist der Status ‚IBA Projekt‘, den die IBA Thüringen GmbH verleiht.

A. Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des Programms „Zukunft:Kommune“ werden besonders qualitätsvolle und innovative kommunale Infrastrukturprojekte unterstützt. Dabei sind Projekte der sozialen und technischen sowie der freiraumbezogenen Infrastruktur förderfähig.

B. Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Baukultur
  • demografiegerechtes Bauen und soziokulturelle Veränderungen
  • Verfahren, Bauprozess, Baukosten und Finanzierung

C. Förderungsempfänger
Die Förderung richtet sich an:

  • Kommunen
  • Landkreise
  • kommunale Unternehmen
  • sonstige Träger kommunaler Infrastruktur

D. Art und Umfang, Höhe der Förderung

  • Es handelt sich um eine Projektförderung.
  • Die Förderungen werden als Anteilfinanzierung gewährt.
  • Die Fördermittel des Programms „Zukunft: Kommune“ sind nur dann einzusetzen, wenn Finanzhilfen anderer Bund-Länder-Programme oder Landesprogramme nicht zur Verfügung stehen oder unter Nutzung dieser Programme die Gesamtfinanzierung des IBA Projekts nicht gesichert ist.
  • Die Förderhöhe pro Einzelmaßnahme darf 2,5 Millionen Euro nicht überschreiten. Bagatellförderungen unter 5.000 Euro sind ausgeschlossen.

E. Fördervoraussetzungen

  • Erste Fördervoraussetzung ist das Erreichen des Status „IBA Projekt“, der durch die IBA Thüringen GmbH verliehen wird.
  • Zweite Fördervoraussetzung ist der Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung mit der IBA Thüringen.

F. Förderverfahren
Welche Projekte konkret gefördert werden, entscheidet die IBA Thüringen GmbH nach Einwilligung des TMBLV aufgrund eines fachlichen Qualitätsrankings.
Das Auswahlverfahren trägt Wettbewerbscharakter.

G. Welche Projekte konkret gefördert werden, entscheidet die IBA Thüringen GmbH nach Einwilligung des TMBLV aufgrund eines fachlichen Qualitätsrankings.
Das Auswahlverfahren trägt Wettbewerbscharakter.
Zu den Kriterien, nach denen dieses Qualitätsranking aufgestellt wird gehören:

  • Programmatischer Fokus (Demografie, Energiewende)
  • Internationale Relevanz
  • Regionale Besonderheiten stärken (Wertschöpfung)
  • Innovation und ambitionierte Haltung
  • Baukultur und Prozesskultur
  • Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit
  • Gemeinwohl und Angemessenheit

Mehr Informationen: www.iba-thueringen.de
Quelle: Medieninformation TMBLV / 14.02.2014