LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla unterstützt gemeinnützige Vorhaben – Frist 25.6.2023!
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Die nachfolgenden Informationen wurden in einem Leitfaden zum Download zusammengestellt.
Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla hat mit finanzieller Unterstützung durch den Saale-Orla-Kreis ein Regionalbudget für die Saale-Orla-Region in Höhe von 150.000 € beantragt. Mit den Fördermitteln können gemeinnützige Vorhaben zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützt werden. Die Umsetzung und Abrechnung der Vorhaben muss bis zu 30.10.2023 erfolgen.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden gemeinnützige Vorhaben u.a. zur Stärkung der Orte in ihrer Heimatverbundenheit und Attraktivität, zum Miteinander der Generationen, zu Kunst und kulturellen Leben, zur Integration oder zur Verbesserung von Natur und Landschaft beitragen.
Nicht förderfähig sind kommunale Spielplatz-Projekte sowie Vorhaben, die über alternative Förderangebote unterstützt werden können oder mit denen bereits begonnen wurde.
Wie wird gefördert?
Die Gesamtkosten der Vorhaben belaufen sich auf mindestens 2.000 € und maximal 20.000 €.
Die Projekte werden mit bis zu 80 % der Gesamtausgaben gefördert. Die Förderhöchstsumme liegt entsprechend bei 16.000 €. Der Eigenanteil ist ausschließlich durch finanzielle Mittel zu erbringen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können gemeinnützige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen oder gGmbH sowie Kommunen stellen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Interessierte bewerben sich bitte mit dem Antragsformular sowie den erforderlichen Anlagen bis zum 25. Juni 2023 bei der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla:
LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla
Jakobstraße 10
99423 Weimar
Zusätzlich ist das Antragsformular per Email an info@leader-sok.de einzureichen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen (Stand: 12.6.2023):
- Antragsformular (wird in Kürze zur Verfügung gestellt)
- Kostenschätzung (möglichst auf der Grundlage von Angeboten)
- Freistellungsbescheid (Kopie)
- nur bei Finanzierung über Darlehen: Kreditbereitschaftserklärung
- nur wenn Drittmittel eingeplant: Nachweis der eingeplanten Leistungen Dritter
- nur bei Investitionen an Gebäuden oder Grund und Boden:
- Fotos vom Standort des Vorhabens (aktueller Zustand)
- Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes des beantragten Vorhabens sowie Angabe der Flurstücksnummer/Skizzen/Baupläne/Beratungsprotokolle
- aktueller und vollständiger Grundbuchauszug als Nachweis der bestehenden Eigentumsverhältnisse oder Nutzungsvertrag über mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung oder notariell abgeschlossener Kaufvertrag zum Nachweis des Eigentumserwerbs
- Baugenehmigung falls erforderlich
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen falls erforderlich
- nur bei Stiftungen: Stiftungsverzeichnisauszug
Wie erfolgt die Projektauswahl?
Die Auswahl der besten Ideen erfolgt durch den Vorstand der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 auf der Grundlage abgestimmter Projektauswahlkriterien. Es können maximal 22 Punkte erreicht werden. Die Mindestpunktzahl sind 2 Punkte.
Die Projektauswahlkriterien können Sie hier herunterladen.
Was ist bei der Projektumsetzung zu beachten?
Nach einer positiven Entscheidung wird für die Vereinbarung der Förderung zwischen LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla und dem Antragsteller ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen, der die Förderung regelt. Erst danach darf mit der Umsetzung begonnen werden.
Bei der Umsetzung der Projekte ist unbedingt zu berücksichtigen, dass für alles drei Angebote erforderlich sind! Diese müssen im Rahmen der Abrechnung nachgewiesen werden.
Die Projekte sind bis zum 30.10.2023 umzusetzen.
Die abschließende Abrechnung erfolgt über die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla.
Für Fragen steht das Regionalmanagement Ihnen gerne zur Verfügung:
Sören Kube Alexander Pilling
Telefon 0176-24902292 oder 036422-22498
Email: info@leader-sok.de