Projektaufruf Kleinprojekte „Lebendige Dörfer und Städte 2025“

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Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla unterstützt gemeinwohlorientierte Vorhaben – Antragstellung zum Projektaufruf Kleinprojekte Lebendige Dörfer und Städte – Frist 30. Oktober 2024

In den Dörfern und Städten der Saale-Orla-Region gibt es viele Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv für ihren Ort und ihre Region einsetzen. Sie machen unsere Dörfer und Städte attraktiv und lebens­wert. Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla unterstützt dieses Engagement mit dem Projektaufruf „Kleinprojekte Lebendige Dörfer und Städte 2025“.

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Jahr 2025 bis zu 10 Vorhaben von Initiativen, die sich mit ihren Aktivitäten für das Gemeinwohl in der Saale-Orla-Region engagieren. Die Vorhaben müssen sich in die Regionale Entwicklungsstrategie einordnen und sollen insbesondere zur Stärkung der Orte in ihrer Heimatver­bundenheit und Attraktivität, zum Miteinander der Generationen, zum kulturellen Leben und zur Integration beitragen. Die Projekte sollen nach Möglichkeit anregen, ähnliche Initiativen in anderen Orten und Regionen zu starten.

Nicht förder­fähig sind Spielplatz-Projekte sowie Pflanzvorhaben, da diese über alternative Förderangebote der Kommunen unterstützt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können sowohl Vereine, Kommunen, Kirchgemeinden und Initiativen stellen. Sollte es sich um eine Initia­tive in Form eines losen Zusammenschlusses mehrerer Personen handeln, so muss eine Rechtsperson stellvertretend den Antrag stellen.

Die Antragstellung erfolgt mittels des obigen Teilnahmeantrages.

Zuschuss

Für die zehn besten Ideen wird ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 3.750 € gewährt. Die Projektkosten belaufen sich einschl. Eigenleistungen auf mindestens 1.000 € und maximal 5.000 €.

Die Vorhaben werden mit bis zu 75 % der Gesamtausgaben gefördert. Der finanzielle Eigenanteil kann durch Eigenleistung in Form ehrenamtlicher Arbeitsstunden erbracht werden. Die Höhe des Stundenlohnes entspricht dem gültigen Mindestlohn.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Interessierte Initiativen bewerben sich bitte mit dem Teilnahmeantrag bis zum 30. Oktober 2024 mit Angaben zu ihrem Vorhaben und den geplanten Ausgaben und Eigenleistungen bei der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla e.V.

Die Anträge sind einzureichen bei der

per E-Mail an info@leader-sok.de

oder

LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf

Die Antragsteller der ausge­wählten Vorhaben reichen bis spätestens 31.1.2025 einen vollständigen formellen Antrag ein. Sie werden dabei durch das Regionalmanagement Saale-Orla unterstützt.

Wie erfolgt die Auswahl der Kleinprojekte?

Der Vorstand der LEADER-Aktionsgruppe Saale Orla wählt die besten Ideen auf der Grundlage abgestimmer Projektkriterien (Projektbewertungsbogen) aus. Unter anderem erhalten Antragsteller, die im Rahmen der Finanzierung des Projektes den Eigenanteil durch ehrenamtliche Stunden erbringen, bis zu zwei Punkte dafür im Rahmen der Bewertung.

Die LEADER-Aktionsgruppe erstellt auf der Grundlage der Projektbewertungen eine Rangliste und wählt 10 Projekte für eine Förderung aus.

    Zusammenfassung Teilnahmebedingungen

    • Der Antragsteller ist ein Verein, eine Kommune, Kirchgemeinde oder Initiative. Sollte es sich um eine Initiative handeln, so muss eine Privatperson oder ein Unternehmen stellvertretend den Antrag stellen.
    • Das Vorhaben ist bis zum 30.10.2025 umsetzbar.
    • Die Projektkosten belaufen sich einschl. Eigenleistungen auf mindestens 1.000 € und maximal 5.000 €.
    • Ein Teilnahmeantrag ist mit Projektbeschreibung, Kostenübersicht und geplanter ehrenamtlicher Stunden einzureichen.
    • Personen und Organisationen, die der rechts- oder linksextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, demokratiefeindliche oder sonstige menschen­verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind bzw. das Grundgesetz der Bunderepublik Deutschland nicht anerkennen, erhalten keine Fördermittel oder sonstige Unterstützung.