Ab sofort können gemeinnützige Organisationen und Initiativen aus Thüringen wieder Anträge auf bis zu 5.000 Euro über das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung stellen. Erstanträge werden bis zum 30. Juni bevorzugt bearbeitet.
Das Programm richtet sich vorrangig an eingetragene Vereine, aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus, die im ländlichen Raum in Thüringen aktiv sind. Pro antragstellender Organisation können maximal 5.000 Euro für ein Vorhaben beantragt werden.
Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement. Hierzu zählen folgende Kosten:
- Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte
- Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
- Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
- Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
- GEMA-Kosten
- Internet- & Telefonkosten
- Büromaterial und Portokosten
- Kosten für Pflichtversicherungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Anteilige Kosten für Miete, Pacht und Betriebskosten mit Projektbezug
- Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu einer Höhe von 1.000 Euro netto gefördert.
Fördermittel können auch für bereits in diesem Jahr getätigte Ausgaben beantragt werden.
Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 31.07.2024 gestellt werden.
Bitte beachten: Erstanträge werden bis zum 30.06.2024 bevorzugt bearbeitet!
Für das Programm stehen der Thüringer Ehrenamtsstiftung in diesem Jahr 750.000 Euro vom Freistaat Thüringen zur Verfügung. Die Stiftung verweist darauf, dass die Fördermittel unter Umständen auch vor Fristende ausgeschöpft sein können.
Alle Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort/