LEADER-Management

Sören Kube
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Alexander Pilling
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Thüringen fördert Ehrenamt – Anträge bis 15.9. möglich!

Der Freistaat stellt 15 Millionen Euro zur Verfügung, damit das Ehrenamt noch mehr bewirken kann. Ab sofort können Förderanträge gestellt werden:

www.ehrenamt-thueringen.de.

Dort finden Sie alle Infos zu Antrag, Unterlagen und Förderberechtigung.

Hier ein paar ausgewählte Eckpunkte:

Wer wird gefördert?

  • Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen
  • Vereine
  • Kommunen

Was wird gefördert?

Voraussetzung: unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement

Projekte, wenn sie in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement stärken, insbesondere in den Bereichen

  • Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur
  • Sport, Bildung und Gesundheit
  • Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
  • Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
  • Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung

Wie wird gefördert?

  • Zuschüsse von 5.000 € bis 50.000 €
  • Förderung 90%
  • Eigenanteil 10 % – geht auch als Eigenleistung!

Gefördert werden zum Beispiel …

Investitionszuschüsse
mit jährlich 5.000 – 20.000 €

Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen
z.B. Feste, Lesungen, Ausstellungen, Musik-, Informations- und Werbeveranstaltungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements mit max. 10.000 €

Digitalisierung
im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation mit max. 10.000 €

Nachwuchsgewinnung
von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien
z. B. durch lokale Kooperationsprojekte mit Kindergärten oder Schulen mit max. 10.000 €

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