Der Freistaat stellt 15 Millionen Euro zur Verfügung, damit das Ehrenamt noch mehr bewirken kann. Ab sofort können Förderanträge gestellt werden:
Dort finden Sie alle Infos zu Antrag, Unterlagen und Förderberechtigung.
Hier ein paar ausgewählte Eckpunkte:
Wer wird gefördert?
- Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen
- Vereine
- Kommunen
Was wird gefördert?
Voraussetzung: unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement
Projekte, wenn sie in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement stärken, insbesondere in den Bereichen
- Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur
- Sport, Bildung und Gesundheit
- Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
- Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
- Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse von 5.000 € bis 50.000 €
- Förderung 90%
- Eigenanteil 10 % – geht auch als Eigenleistung!
Gefördert werden zum Beispiel …
•Investitionszuschüsse
mit jährlich 5.000 – 20.000 €
•Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen
z.B. Feste, Lesungen, Ausstellungen, Musik-, Informations- und Werbeveranstaltungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements mit max. 10.000 €
•Digitalisierung
im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit und bei deren Kommunikation mit max. 10.000 €
•Nachwuchsgewinnung
von und für Vereine insbesondere von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien
z. B. durch lokale Kooperationsprojekte mit Kindergärten oder Schulen mit max. 10.000 €



