Kriterien für die Förderung von Übernachtungsangeboten

Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla fördert die Schaffung und Profilierung von Übernachtungs­angeboten. Wesentliche Voraussetzung für diese Vorhaben ist, dass sie passfähig zur Regionalen Entwicklungsstrategie der Region Saale-Orla (www.leader-sok.de) sind. Nur wenn die Vorhaben mit den Inhalten der Entwicklungsstrategie übereinstimmen sind sie förderfähig.

Auszug aus der Regionalen Entwicklungsstrategie Saale-Orla 2020, Leitprojekt
„
Authentische und profilierte Übernachtungsangebote“:

Im Rahmen des Leitprojektes soll die Qualität der Übernach­tungs­angebote verbessert werden. Zum einen durch die Schaffung weiterer regionaltypischer Übernachtungskapazitäten. Die Betriebe mit neu geschaffenen Bettenkapazitäten zeichnen sich durch nachgewiesene Servicequalität aus, wirken in regionalen Strukturen mit und vermitteln Touristen die Region durch regionale Produkte und regionale touristische Angebote. Sie erfüllen bis auf begründete Ausnahmen mindestens die Kriterien von „Thüringen buchen“ und haben ihr Angebot im Sinne von barrierefrei bzw. barrierearm optimiert. Zum anderen sollen bestehende Betriebe bei der regionaltypischen Profilierung und Qualifizierung ihrer Übernachtungs­angebote unterstützt werden.
Die Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben dokumentiert der Antragsteller durch die Erklärung des Antragstellers zur Einhaltung der Auswahlkriterien für die Förderung von Übernach­tungs­angeboten. Sie wurden mit Unterstützung touristischer Akteure aus der Saale-Orla-Region sowie der Thüringer Tourismus GmbH entwickelt. Die Kriterien werden im Vorfeld der Antrag­stellung und nach der Umsetzung durch das Regionalmanagement mit dem Antragsteller besprochen und überprüft. Die Kriterien gelten für Ferienwohnungen und Ferienhäuser und können ggf. an andere Unterkunftsarten angepasst werden.
Mit seinem Förderantrag hat der Antragsteller ein Kurzkonzept zum Betrieb seines Übernachtungs­angebotes einzureichen. Das Konzept stellt u. a. dar:

  • Profil (u. a. Themen, Zielgruppen, Alleinstellungsmerkmale, Klassifizierung, Gästebetreuung)
  • Umsetzung (bauliche Maßnahmen und Ausstattung)
  • Wirtschaftlicher Betrieb (angestrebte Auslastung­, Kosten­zu­sam­men­stellung, Preisgestaltung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Zeitraum von 12 Jahren)
  • Regionale Einbindung und Vernetzung
  • Marketing (Vertrieb, Werbemaßnahmen, Kundenpflege, etc.)

Wurde der Förderantrag fristgerecht eingereicht, stellt der Antragsteller sein Vorhaben vor dem Vorstand der LEADER-Aktionsgruppe vor. Der Vorstand als Entscheidungsgremium bewertet das Vorhaben anhand des regionalen Projektbewertungs­bogens (www.leader-sok.de/downloads-und-links/downloads). Durch eine gute Untersetzung der Projektbewertungskriterien kann der Antragsteller sein Bewertungsergebnis und damit seine Förderchance verbessern.
Ist der Antragsteller Naturpark-Partner des Naturparks Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale sind eine Unterzeichnung der Erklärung und der Nachweis der Einhaltung der damit verbundenen Kriterien nicht erforderlich. Auf Anfrage können hierzu weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Die Änderung der Regionalen Entwicklungsstrategie Saale-Orla und die Handreichung wurden durch die Gremien der LEADER-Aktinosgruppe beschlossen und müssen noch durch das Landwirtschaftsministerium bestätigt werden. Bis dahin sind sie vorläufig anzuwenden.

Handreichung für die Förderung von Übernachtungskapazitäten inkl. Erklärung und Kriterien | PDF mit 0,8 MB