Förderrahmen LEADER Saale-Orla

Für die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie Saale-Orla wurde ein Förderrahmen fest­ge­legt, der die Fördermöglichkeiten und -bedingungen für einzelne Maßnahmen im Rahmen der LEADER-Förderung aufzeigt. Prinzipiell können nur Projekte gefördert werden, die sich thematisch und formell in die Regionale Entwicklungs­strategie Saale-Orla einordnen lassen. Innerhalb des Förder­rahmens wird insbesondere geregelt:

  • Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
  • Gegenstand der Förderung
  • Zuwendungsempfänger
  • Zuwendungsvoraussetzungen
  • Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

  1. Zweck des Förderrahmens ist die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region „Saale-Orla“.
  2. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über die Förderwürdigkeit der Maßnahmen entscheidet der Vorstand des Vereins LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla als Entscheidungsgremium anhand öffentlich zugänglicher Kriterien. Über die Förderfähigkeit entscheidet das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum als Bewilligungsbehörde.

Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind Vorhaben zur Umsetzung der Leitprojekte der Regionalen Entwicklungsstrategie Saale-Orla

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla
  • Kommunen
  • Vereine und Verbände
  • Unternehmen
  • Kirchgemeinden
  • Privatpersonen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Maßnahme erfüllt die Mindestkriterien der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla und wurde durch den Vorstand der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla votiert.

Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.

Voraussetzung für die Förderung investiver Vorhaben ist die Vorlage eines schlüssigen Konzeptes.

Die beantragte Maßnahme muss die Bestimmungen in der Richtlinie zur Integrierten Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen des TMIL in der jeweils gültigen Fassung und allen weiteren geltenden Rechtsgrundlagen entsprechen.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses zur Deckung von Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Die Förderquoten und Höchstfördersätze betragen wie folgt:

Sonderregelungen

  1. Für regional- und strukturrelevante Projekte gelten die gleichen Vorgaben wie für Projekte der LEADER-Aktionsgruppe.
  2. Die Maßnahmendauer beträgt bis zu drei Jahren.
  3. Zuwendungsfähige Ausgaben sind alle unmittelbar mit der Maßnahme im Zusammenhang stehenden Ausgaben, soweit in übergeordneten rechtlichen Regelungen nichts anderes bestimmt ist.
  4. Kleinprojekte werden grundsätzlich mit bis zu 75 % gefördert.
  5. Gastronomiebetriebe, die wesentlich zur Aufwertung ihrer Einrichtung beitragen, werden mit 65 % gefördert.
  6. Softwareprojekte, Internetseiten und vergleichbarer Digitalisierungsprojekte werden mit bis zu 75 % gefördert. Greifen keine Ausnahmen vom Regelfördersatz gemäß Richtlinie, so beträgt die maximale Förderquote bis zu 65 %.

Ein Projekt ist regional relevant, wenn es mindestens 40 % der Fläche oder der Bevölkerung der Saale-Orla-Region betrifft.

Die Förderung von Kooperationsprojekten richtet sich nach den oben in der Tabelle genann­ten Förder­sätzen.

Kleinprojekte

Kleinprojekte kennzeichnen sich dadurch, dass sie von gesamtgesellschaftlichem Nutzen sind. Das Gesamtbudget von Kleinprojekten beträgt mindestens 1.000 € und maximal 5.000 €. Insofern die aktuell gültige Richtlinie zur För­derung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen es vorsieht, können Antragsteller von Kleinprojekten Ihren Eigenanteil durch Eigenleistun­gen darstellen.

Für Kleinprojekte kann die LEADER-Aktionsgruppe einen Teil des Jahresbudgets reservieren und einen gesonderten Projektaufruf durchführen. Zur Antragsfrist ist ein Teilnahmeantrag ausreichend, der auch digital eingereicht werden kann. Die Projektvotierung erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage des Teilnahmeantrags. Alle weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit dem Verfahren für allgemeine LEADER-Projekte.