Die Projektauswahl durch den Vorstand erfolgt in einem transparenten, fairen Verfahren auf der Grundlagen von Projektauswahlkriterien. Diese sollen im Sinne der Regionalen Entwicklungsstrategie Saale-Orla eine möglichst zielkonforme Projektauswahl unterstützen. Im Verfahren wird zwischen Mindest- und Bewertungskriterien unterschieden.
Mindestkriterien
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird das Projekt dem Vorstand vorgelegt. Diese Kriterien werden im Vorfeld durch das Regionalmanagement überprüft und dokumentiert. Gegebenenfalls können Härtefälle im Vorstand diskutiert werden, ob sie zum weiteren Verfahren zugelassen werden.
Folgende Mindestkriterien wurden vereinbart:
- das Projekt ist passfähig zur aktuellen Regionalen Entwicklungsstrategie und lässt sich einem Leitprojekt zuordnen
- eine vergleichbare Förderung über ein alternatives Förderprogramm ist nach aktuellem Kenntnisstand für die beantragte Maßnahme ausgeschlossen
- das Projekt ist selbsttragend und wirkt nachhaltig
- das Projekt ist kosteneffizient
- ein Beteiligungsprozess sowie Austausch mit potenziellen Partnern hat stattgefunden
- Personen und Organisationen, die der rechts- oder linksextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, demokratiefeindliche oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind bzw. das Grundgesetz nicht anerkennen, erhalten keine Fördermittel oder sonstige Unterstützung.
Bewertungskriterien
Anhand dieser Kriterien wird das Projekt bewertet. Jedem Kriterium liegt ein Bepunktungsspektrum zu Grunde. Die Gesamtpunktzahl bildet die Grundlage für das Votum des Vorstands und zur Einordnung der Vorhaben in einer Prioritätenliste zur Fördermittelbewilligung. Die Bewertungskriterien bauen auf den inhaltlichen Schwerpunkten sowie den strategischen Entwicklungszielen der Entwicklungsstrategie auf. Als Gesamtpunktzahl sind maximal 38 Punkte zu erreichen. Für ein Votum sind mindestens 4 Punkte erforderlich.