Projektaufruf des Landkreises für LSZ

Seit 2019 konnten über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ viele familienfördernde Projekte unterstützt werden. Auch im Jahr 2024 soll dies fortgeführt werden. Deshalb ruft der Saale-Orla-Kreis hiermit zur einreichung von Projektskizzenauf. Ein Themenschwerpunkt bilden die jüngeren Bevölkerungsgruppen und Familien. Dies soll u.a. abgebildet werden über:

Mobile Familienbüros:
Familienbüros sind Ansprechpartner für Familien. Sie helfen bei allen familienbezogenen Alltagsfragen und vermitteln bei Bedarf zu weiteren Einrichtungen. Des Weiteren organisieren sie unter Beachtung der Bedürfnisse der Familien Veranstaltungen vor Ort. Außerdem leisten sie lokale Vernetzungsarbeit. Die Arbeit sollte mobil angelegt sein.

Weitere Projektthemen können beispielsweise sein:

Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität

  • Entlastung von Familien mit Pflegeverantwortung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Mobilität für Kinder, ältere Personen und Menschen mit Einschränkungen

Bildung im familiären Umfeld

  • Angebote zur gesundheitlichen, kulturellen, kreativen oder politischen Bildung
  • Familienbezogene niedrigschwellige Angebote mit Fokus auf die kleineren Gemein-den
  • Angebote in der Ferienzeit

Beratung, Unterstützung und Information

  • Niedrigschwellige Beratungsangebote der allgemeinen Lebensberatung, für Eltern, für Familien, für SeniorInnen oder für pflegende Angehörige
  • Vermittlung ehrenamtlicher Unterstützungsangebote/Patenschaften

Wohnumfeld und Lebensqualität

  • Beteiligungsprojekte zur zukünftigen Gestaltung des Wohn- und Lebensumfeldes

Dialog der Generationen

  • Orte der Begegnung der Generationen
  • Angebote mit dem Ziel des Voneinanderlernens sowie des Austauschs von Fertigkei-ten und Fähigkeiten von Jung zu Alt und von Alt zu Jung

Mikroprojekte

  • Vorrangig ehrenamtlich geführte Maßnahmen und Angebote mit Gesamtausgaben bis 5.000,00 Euro. Diese können mit einer Zuwendung bis zu 1.000,00 Euro ohne Eigenmittelanteil gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Förderfähig sind Projekte von gemeinnützigen Trägern (bspw. Vereine), Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern, kreisangehörigen Städten oder Gemeinden.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Für Maßnahmen, Angebote und Projekte im Sinne des Landesprogrammes „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und des Familienförderplanes des Saale-Orla-Kreises werden

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Honorarkosten

gefördert.

Wie reiche ich mein Projekt ein?

Das Formular für Ihre Projektskizze sowie weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie zum Download auf der Internetseite des Landkreises.

Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze vollständig und rechtsgültig unterschrieben per Post ein:
Landratsamtsamt Saale-Orla-Kreis
FBB 3 – Bereich Sozialplanung
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz

Frist ist der 06.12.2023 (Posteingangsstempel).

Fragen zum Landesprogramm und zur Antragstellung beantwortet Ihnen:

Frau Steinmark
Sozialplanerin Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Tel.: 03663/488 959
E-Mail: sozialplanung@lrasok.thueringen.de