Stellungnahme der LEADER-Aktionsgruppe zum Entwurf des FILET 2014-2020

Mit Schreiben vom 10. Juni 2014 wurde die LEADER-Atkionsgruppe Saale-Orla aufgefordert, eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen FILET für die Förderperiode 2014-2020 vom 6. Juni abzugeben. Die LEADER-Aktionsgruppe hat hierzu folgende Anmerkungen schriftlich geäußert:

Hinweis zu Kap. 8.2.12.2 [S. 384]

Für die finanzielle Untersetzung der LEADER-Aktionsgruppen sollten keine festen Grenzen gesetzt werden.

Begründung: Den LEADER-Regionen werden laut FILET-Entwurf 2,5 – 3,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Es werden hier Grenzen aus einem nicht erkennbaren Grund definiert. Um sich, auch im Verwaltungshandeln, Möglichkeitsräume zu erhalten sollten keine Grenzen festgelegt werden.

Hinweis zu Kap. 8.2.12.2 [S. 384]

Die Gebietskulisse für LEADER ist klar zu beschreiben und sollte auch eindeutig Städte einbeziehen.

Begründung: Die Gebietskulisse ist im FILET-Entwurf nicht eindeutig beschrieben. Was ist der ländliche Raum Thüringens? Laut EU scheint es hierzu keine klaren Aussagen zu geben.
Zur besseren Verzahnung der LEADER-Arbeit ist es unbedingt erforderlich insbesondere Kleinstädte und Städte mit zentralörtlicher Funktion in die LEADER-Kulisse einzubeziehen.
Im FILET sollte eine klare und somit richtungsweisende Aussage zu dieser strategischen Frage gefunden werden.


Hinweis zu Kap. 8.2.12.3 b) (Applicable) Amounts and support rates [S. 393]

Gemeinnützige Institutionen sollten in der Förderung Gemeinden und Gemeindeverbänden gleich gestellt werden (Förderquote).

Begründung: Gemeinnützige Organisationen stellen einen großen Teil der Zivilgesellschaft dar. Sie bündeln demokratische Prozesse in der Gesellschaft und verfolgen im Sinne des Steuerrechtes gemeinnützige und nicht private Ziele. Das Förderrecht sollte diese Tatsache aufgreifen und gemeinnützige Organisationen den kommunalen Antragstellern gleich stellen.

Hinweise allgemein

Laut EU-Verordnung ist ein Vorschuss für die LEADER-Gruppen möglich. Im FILET-Entwurf gibt es zu dieser Frage keine Aussage. Wir schlagen vor von der Vorschuss-Reglung Gebrauch zu machen und dies in das FILET aufzunehmen.

Begründung: Da bei Beibehaltung der bisherigen Verfahrensweise Förderungen für LEADER-Gruppen nur nachschießend ausgezahlt werden, müssen die LEADER-Gruppen in Thüringen in der Regel Darlehen in Anspruch nehmen, um ihre Liquidität aufrecht zu erhalten. Somit entstehen durch den Förderzusammenhang unverschuldet direkt vermeidbare Kosten.

 

Thüringen braucht ein Operationelles Programm für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds

Begründung: Uns ist z.Z. nicht bekannt, ob der EMFF für Thüringen programmiert wird oder nicht. Die Programmierung dieses Fonds wäre für die nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft und der Binnenfischerei insbesondere für das Land der 1000 Teiche im Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale essenziell. Wir bitten ggf. um Weitergabe des Anliegens und um Rückinformation zum Sachstand.

Sören Kube / 27.06.2014