Die Entscheidung über die steuerliche Behandlung der Essenausgabe liegt beim Gesetzgeber auf Bundesebene. Er hat festgelegt, dass Schulessen, das vom gleichen Anbieter zubereitet und an der Schule ausgegeben wird, mit 19% Mehrwertsteuer besteuert wird. Die Fastfoodkette direkt neben der Schule braucht, wie alle anderen Straßenverkäufer auch, ihren Imbiss jedoch nur mit 7% zu besteuern. Damit sind die Schulessenanbieter grundsätzlich im Nachteil, denn ihr Essen ist in der Kalkualtion immer 12% teurer.
Es gibt für die Schülerverpflegung nur eine Möglichkeit, um ebenfalls mit dem
verminderten Steuersatz von 7% Mehrwertsteuer zu rechnen: Wird das Essen in die Schule geliefert und dort ehrenamtlich oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung durch Mitarbeiter der Schule ausgegeben, ist die Mehrwertsteuer von 7% fällig. Diese organisatorische Teilung von Essenslieferung und -ausgabe ist in den meisten Fällen nicht umsetzbar. Da
diese gesetzliche Regelung schwer nachvollziehbar ist, setzen sich Vereine und
Verbände für eine entsprechende Veränderung der Bundesgesetzgebung ein. Ziel ist eine Besteuerung des Schulessens unabhängig von den Ausgabebedingungen mit 7%. Wenn das Schulessen generell als pädagogische Aufgabe begriffen wird, muss künftig über eine Mehrwertsteuer von 0% diskutiert werden.
Wer sich für eine Mehrwertsteuer von 7% auf die Ausgabe von Schulessen
in Deutschland einsetzen möchte, kann sich hier eine Unterschriftenliste herunterladen und sie ausgefüllt an die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla e.V. senden. Die Listen werden gesammelt und weitergeleitet solange bis der Gesetzgeber entsprechend reagiert.
Unterschriftenliste „Schulessen für 7 % Mehrwertsteuer“ des Deutschen Netzwerkes Schulverpflegung e.V.
Sören Kube / 02.02.2013