LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla unterstützt gemeinnützige Vorhaben – Frist abgelaufen!
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Die nachfolgenden Informationen wurden in einem Leitfaden zum Download zusammengestellt.
Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla hat mit finanzieller Unterstützung durch den Saale-Orla-Kreis ein Regionalbudget für die Saale-Orla-Region in Höhe von 150.000 € beantragt. Mit den Fördermitteln können gemeinnützige Vorhaben zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützt werden. Die Umsetzung und Abrechnung der Vorhaben muss bis zu 15.10.2024 erfolgen.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden gemeinnützige Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategie. U. a. sind Projekte förderfähig, die zur Stärkung der Orte in ihrer Heimatverbundenheit und Attraktivität, zum Miteinander der Generationen, zu Kunst und kulturellen Leben, zur Integration oder zur Verbesserung von Natur und Landschaft beitragen.
Nicht förderfähig sind kommunale Spielplatz-Projekte sowie Vorhaben, die über alternative Förderangebote unterstützt werden können oder mit denen bereits begonnen wurde.
Wie wird gefördert?
Die Gesamtkosten der Vorhaben belaufen sich auf mindestens 2.000 € und maximal 20.000 €.
Die Projekte werden mit bis zu 80 % der Gesamtausgaben gefördert. Die Förderhöchstsumme liegt entsprechend bei 16.000 €. Der Eigenanteil ist ausschließlich durch finanzielle Mittel zu erbringen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können gemeinnützige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen oder gGmbH sowie Kommunen stellen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Interessierte bewerben sich bitte mit dem Antragsformular sowie den erforderlichen Anlagen bis zum 25. Februar 2024 bei der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla:
per E-Mail an
info@leader-sok.de
Die LEADER-Aktionsgruppe behält sich vor, Unterlagen auch in Papierform abzufordern.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antragsformular
- drei Angebote oder Kostenschätzung (möglichst auf der Grundlage von Angeboten)
- Kopie des Freistellungsbescheids (nur bei Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Einrichtungen)
nur bei Inestitionen an Gebäuden oder Grund und Boden:
- Fotos vom Standort des Vorhabens (aktueller Zustand)
- Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes des beantragten Vorhabens sowie Angabe der Flurstücksnummer/Skizzen/Baupläne
- aktueller und vollständiger Grundbuchauszug als Nachweis der bestehenden Eigentumsverhältnisse oder
Nutzungsvertrag über mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung oder
notariell abgeschlossener Kaufvertrag zum Nachweis des Eigentumserwerbs
Wie erfolgt die Projektauswahl?
Die Auswahl der besten Ideen erfolgt durch den Vorstand der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla in seiner Sitzung im März 2024 auf der Grundlage abgestimmter Projektauswahlkriterien. Es können maximal 34 Punkte erreicht werden. Die Mindestpunktzahl sind 2 Punkte.
Die Projektauswahlkriterien können Sie hier herunterladen.
Nach einer positiven Entscheidung wird für die Vereinbarung der Förderung zwischen LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla und dem Antragsteller ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen, der die Förderung regelt. Erst danach darf mit der Umsetzung begonnen werden.
Was ist bei der Projektumsetzung zu beachten?
Bei der Umsetzung der Projekte ist unbedingt zu berücksichtigen, dass für alles drei Angebote erforderlich sind! Diese müssen vor der Bewilligung vorgelegt werden.
Die Projekte sind bis zum 15.10.2024 umzusetzen.
Die abschließende Abrechnung erfolgt über die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla.
Für Fragen steht das Regionalmanagement Ihnen gerne zur Verfügung:
Sören Kube – Telefon 0176-24902292
Alexander Pilling – Telefon 036422-22498
E-Mail: info@leader-sok.de