LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla unterstützt gemeinnützige Vorhaben – Frist 6. März 2026!
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Die nachfolgenden Informationen wurden in einem Leitfaden zum Download zusammengestellt.
Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla hat mit finanzieller Unterstützung durch den Saale-Orla-Kreis ein Regionalbudget für die Saale-Orla-Region in Höhe von 200.000 € beantragt. Mit den Fördermitteln können gemeinwohlorientierte Vorhaben zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützt werden. Die Umsetzung und Abrechnung der Vorhaben muss bis zu 15.10.2026 erfolgen.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden gemeinwohlorientierte Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategie. U. a. sind Projekte förderfähig, die zur Stärkung der Orte in ihrer Heimatverbundenheit und Attraktivität, zum Miteinander der Generationen oder zu Kunst und kulturellen Leben beitragen.
Nicht förderfähig sind kommunale Spielplatz-Projekte sowie Vorhaben, die über alternative Förderangebote unterstützt werden können oder mit denen bereits begonnen wurde.
Wie wird gefördert?
Die Gesamtkosten der Vorhaben dürfensich auf mindestens 2.000 € und maximal 20.000 € belaufen.
Die Projekte werden mit bis zu 80 % der Gesamtausgaben gefördert. Die Förderhöchstsumme liegt entsprechend bei 16.000 €. Der Eigenanteil ist ausschließlich durch finanzielle Mittel zu erbringen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Kirchgemeinden, Unternehmen, Kommunen oder vergleichbarer Strukturen stellen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Interessierte bewerben sich bitte mit dem Antragsformular sowie den erforderlichen Anlagen bis zum 6. März 2026 bei der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla:
per E-Mail an
info@leader-sok.de
Die LEADER-Aktionsgruppe behält sich vor, weitere Unterlagen und Informationen abzufordern.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- 3 vergleichbare Angebote erforderlich
- Fotos vom Standort des Vorhabens (aktueller Zustand) oder von der Ausstattung, die ersetzt werden soll
nur bei Inestitionen an Gebäuden oder Grund und Boden:
- Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes des beantragten Vorhabens sowie Angabe der Flurstücknummer/Skizzen/Baupläne
- aktueller und vollständiger Grundbuchauszug als Nachweis der bestehenden Eigentumsverhältnisse oder
Nutzungsvertrag mit Gültigkeit min. bis 31.12.2031 oder
notariell abgeschlossener Kaufvertrag zum Nachweis des Eigentumserwerbs - Baugenehmigung (falls für die Umsetzung erforderlich)
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen (falls für die Umsetzung erforderlich)
Wie erfolgt die Projektauswahl?
Die Auswahl der besten Ideen erfolgt durch den Vorstand der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla in seiner Sitzung im März 2026 auf der Grundlage der beschlossenen Projektauswahlkriterien. Es können maximal 34 Punkte erreicht werden. Die Mindestpunktzahl sind 4 Punkte.
Die Projektauswahlkriterien können Sie hier herunterladen.
Nach einer positiven Entscheidung wird für die Vereinbarung der Förderung zwischen der LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla und dem Antragsteller ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen, der die Förderung regelt. Erst danach darf mit der Umsetzung begonnen werden. Voraussetzung für den Vertrag ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Was ist bei der Projektumsetzung zu beachten?
Die Projekte sind bis zum 15. Oktober 2026 umzusetzen.
Die abschließende Abrechnung erfolgt über die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla.
Für Fragen steht das Regionalmanagement Ihnen gerne zur Verfügung:
Sören Kube – Telefon 0176-24902292
Alexander Pilling – Telefon 036422-22498
E-Mail: info@leader-sok.de

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