Achtung neuer Antragstermin für die Förderrichtlinie Revitalisierung von Brachen

Im Staatsanzeiger 52/2011 wurde die lang erwartete Neufassung der Förderrichtlinie Revitalisierung von Brachen im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Unbedingt zu beachten ist die Vorverlegung des Termins für die Antragstellung auf den 31. Januar des laufenden Jahres. Mit der Änderung der Richtlinie werden u .a. die De-Minimis-Regelung für landwirtschaftliche Betriebe verschärft und die Nachnutzung der revitalisierten Flächen für die Zweckbindungsfrist von fünf Jahren eingeschränkt.

Nicht mehr möglich wird die Förderung von Modellvorhaben sein, wie sie beispielsweise der Landkreis Saale-Orla in der Vergangenheit genutzt hat. Anträge sind direkt an das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Gera zu richten.

Richtlinie sowie Antragsforumlar finden Sie unter http://www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/flaechenhaushaltspolitik/

Sören Kube / aktualisiert am 23. Januar 2012