Am 26. April 2011 wurde die geänderte Richtlinie zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Thüringer Staatsanzeiger 17/2011 veröffentlicht. Zu den wichtigsten Änderungen zählt, das ab diesem Jahr auch private Antragsteller im Bereich der Dorfentwicklung einen Förderbonus von 10 % erhalten können, wenn ihr Vorhaben besonders raumbedeutsam oder innovativ ist. Dagegen ist bei Wegebaumaßnahmen die Finanzierung durch Dritte leider nicht mehr möglich.
Die Richtlinie kann auf der Seite der Thüringer LEADER-Vernetzungsstelle heruntergeladen werden.
Kube / 19. Mai 2011