Mitgliederversammlung beschließt Änderung der Vereinssatzung

Im Umlaufverfahren hat die Mitgliederversammlung eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • der Vereinszweckes wird einerseits allgemeiner gefasst andererseits bezieht er nun auch explizit die Umsetzung der Naturparkziele ein,
  • ein 2. stellvertretenden Vorsitzender wurde eingeführt und
  • anstatt einvernehmlich fasst der Vorstand seine Beschlüsse zukünftig mit einfacher Stimmenmehrheit

An der Mitgliederversammlung in Seubtendorf nahmen am 11. Juni 2014 16 Mitglieder teil. Da Beschlüsse über Satzungs­ände­rungen mit drei Viertel der Stimmen der anwe­sen­den und vertretenden Mitglieder und mindestens der Hälfte der Stimmen aller Vereinsmitglieder zu fassen sind, wurde die Satzung anschließend im Umlaufverfahren votiert.

Vereinssatzung.