Im Rahmen ihres Schwerpunkts „Revolution und Transformation“ schreibt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Jahr 2019 ein Sonderförderprogramm für Veranstaltungen aus.
Bis zum 01. April 2019 können Vereine und Initiativen, Gedenkstätten und Museen, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, der Lehrerfortbildung sowie der Wissenschaft Fördermittel bis zu einer Höhe von 10.000 € beantragen, um insbesondere öffentliche Diskussionsveranstaltungen, Zeitzeugengespräche, Filmvorführungen, Tagungen und Konferenzen, Buchvorstellungen, Lehrerfortbildungen, Ausstellungseröffnungen im 2. Halbjahr 2019 auszurichten.
Weitere Informationen unter: www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/sonderfoerderprogramm